Anwaltskanzlei
Wittwer&Erceg
Wenn Sie als Geschädigter in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, haben Sie Anspruch auf anwaltliche Hilfe. Die Kosten für den Rechtsanwalt Ihrer Wahl sind grundsätzlich vom gegnerischen Versicherer zu übernehmen.
Dies gilt auch für die Kosten eines Gutachtens durch einen Sachverständigen Ihrer Wahl, sofern die voraussichtlichen Reparaturkosten einen Betrag in Höhe von 750,- € übersteigen.
Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche gewahrt werden. Er übernimmt die komplette Unfallabwicklung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, dem Sachverständigen, Ihrer Werkstatt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Unsere Kanzlei kann für Sie sicherstellen , dass sich die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls schnell und unkompliziert für Sie gestaltet. Dies bedeutet für Sie, dass Sie die Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen schnell und vor allem vollständig erhalten.
Wenn wir Ihre Unfallabwicklung übernehmen sollen, laden Sie auf dieser Seite einfach den Fragebogen für Verkehrsunfallregulierung herunter und senden diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an unser Büro zurück - zusammen mit einer von Ihnen unterzeichneten Vollmacht, die ebenfalls auf dieser Seite als Download zur Verfügung steht.
Sobald uns die von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente vorliegen, werden wir den Fragebogen für Verkehrsunfallregulierung mit Hilfe unserer webAkte bearbeiten. Unsere webAkte ermöglicht einen sehr schnellen Zugang zu den Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherern, so dass Ihre Schadenmeldung bereits am Tag Ihrer Beauftragung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung zur Bearbeitung vorliegt. Gleichzeitig können Sie sich über diese webAkte stets über den aktuellen Fortgang Ihrer Schadenregulierung informieren.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Ihren Unfall auch telefonisch oder in einem persönlichen Termin zur Verfügung.
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